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   VGH Baden-Württemberg, 08.04.1968 - I 652/67   

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VGH Baden-Württemberg, 08.04.1968 - I 652/67 (https://dejure.org/1968,11661)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.04.1968 - I 652/67 (https://dejure.org/1968,11661)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. April 1968 - I 652/67 (https://dejure.org/1968,11661)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 19, 159
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LAG Düsseldorf, 13.12.2016 - 9 TaBV 85/16

    Anfechtung einer Betriebsratswahl; Betriebsratswahl; Anfechtung; geheime Wahl;

    Das Wahlgeheimnis ist schon verletzt, wenn der Wähler sich aufgrund konkreter Umstände objektiv nachvollziehbar nicht unbeobachtet fühlen konnte und es möglich gewesen ist zu sehen, ob er den Stimmzettel überhaupt verändert hat, selbst wenn ihn niemand tatsächlich beobachtet haben sollte (vgl. auch: VG Oldenburg v. 22.01.2008 - 1 A 5201/06, juris; VGH Baden-Württemberg v. 08.041968, I 652/67, juris).
  • VG Karlsruhe, 16.10.2013 - 4 K 2001/13

    Verletzung des Wahlgeheimnisses bei einer Kommunalwahl

    Zu den wesentlichen Vorschriften über die Wahlhandlung gehören diejenigen, die die Verwirklichung der tragenden Grundsätze des Wahlrechts, die freie und geheime Wahl sichern (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v.08.04.1968 - I 652/67 - ESVGH 19, 159 ff., 160).
  • VGH Hessen, 29.11.1990 - 6 UE 2247/87

    Verfahren bei der Wahl eines Universitätspräsidenten - Verletzung des

    Es ist somit maßgeblich darauf abzustellen, ob ein Unsicherheitsgefühl eines Wahlberechtigten nach den Umständen des Einzelfalles objektiv gerechtfertigt ist (vgl. zu allem Hess. VGH, Urteil vom 5. März 1985 - II OE 42/82 -, S. 12 des amtlichen Umdrucks; OVG Lüneburg, Urteil vom 28. Februar 1984 - 2 OVG A 37/83 -, OVGE 37, 473 ff., 476 ff.; Beschluß vom 7. März 1990 - 10 M 5/90 -, NVwZ-RR 1990, 503 ff.; Bad.-Württ. VGH, Urteil vom B. April 1968 - I 652/67 -, ESVGH 19, 159 f.; Schlempp, Kommentar zur Hessischen Gemeindeordnung - HGO -, Stand: 18. Nachlieferung, März 1990, Anm. II. zu § 55; Schneider/Jordan, Hessische Gemeindeordnung, Stand: 10. Lieferung, Februar 1989, Erl.
  • VG Magdeburg, 06.05.2015 - 9 A 498/15

    Gültigkeit einer Bürgermeisterwahl (Stichwahl)

    Dabei wird angenommen, dass eine "beobachtete" Stimmabgabe nicht erst vorliegt, wenn ein Dritter nachweislich die Kennzeichnung des Stimmzettels wahrgenommen hat, sondern schon dann, wenn der Wähler sich nach den konkreten Umständen objektiv nachvollziehbar beobachtet fühlen musste und es möglich gewesen ist zu sehen, ob er den Stimmzettel überhaupt verändert hat, selbst wenn ihn niemand tatsächlich beobachtet haben sollte (so auch VGH Mannheim, U. v. 08.04.1968 - I 652/67 - VGH München, U. v. 21.10.2003 - 4 BV03.671 - VG Oldenburg, U. v. 22.01.2008 - 1 A 5201/06 - VG Darmstadt, U. v. 18.09.2008 - 3 E 1286/06 - alle juris), wobei hier die Verantwortung des Wahlberechtigten zur Wahrung des Wahlgeheimnisses in Relation zu setzen ist (BVerfG, B. v. 24.11.1981, a. a. O.).
  • VG Oldenburg, 22.01.2008 - 1 A 5201/06

    Zu den Anforderungen an die freie und geheime Briefwahl; Kommunalwahl; Wahl,

    Das Wahlgeheimnis ist schon verletzt, wenn der Wähler sich aufgrund konkreter Umstände objektiv nachvollziehbar nicht unbeobachtet fühlen konnte und es möglich gewesen ist zu sehen, ob er den Stimmzettel überhaupt verändert hat, selbst wenn ihn niemand tatsächlich beobachtet haben sollte (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8. April 1968, I 652/67, ESVGH 19, 159, 160; vgl. auch Kegler/ Steinmetz, Das Kommunalwahlrecht in Niedersachsen, in: Praxis der Kommunalverwaltung, A 27 Nds., S. 79; Thiele/ Schiefel, aaO., § 30 NKWG Erl. 3.2).
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